Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Tickets, Gutscheine sowie Gruppenevents / Privatevents / Firmenevents

Stand: 01.01.2025

  • 1 Geltungsbereich
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf und Erwerb von Tickets sowie Gutscheinen für „DinnerHopping“ und damit die Rechtsbeziehungen zwischen Verkehrsunternehmen Fragner(im Folgenden „Veranstalter“) und dem Käufer bzw. Teilnehmer (im Folgenden „Gast“).
  2. Diese AGB gelten ebenfalls für individuell angebotene und durchgeführte Gruppenevents / Privatevents / Firmenevents (im Folgenden „Gruppenevents“), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
  3. Es gelten ausschließlich diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, der Veranstalter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • 2 Wir fördern den verantwortungsvollen Konsum von Alkohol
  1. Die Servicekräfte sind geschult und möchten den Aufenthalt des Gastes so angenehm wie möglich gestalten.
  2. Die Servicekräfte können nach eigenem Ermessen entscheiden, einzelnen Gästen keinen Alkohol mehr zu servieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ausschank jederzeit ganz oder teilweise zu verweigern.
  3. Personen unter 16 Jahren ist der Konsum alkoholischer Getränke untersagt.
  • 3 Erwerb von Tickets / Veranstaltungskarten
  1. Tickets und Gutscheine werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters verkauft. Dies gilt gleichermaßen für Buchungen über Internet, Telefon, E-Mail oder andere Kommunikationswege.
  2. Beim Erwerb über Vorverkaufsstellen oder Vertragspartner (z.B. Hotels, Partneranbieter, Jochen Schweizer, MyDays, Ticketsprinter u.ä.) kann der Verkauf über deren Rechnung erfolgen. Es gelten ergänzend deren Vertragsbedingungen; diese AGB gelten jedoch weiterhin für die Durchführung der Veranstaltung, soweit dem keine zwingenden Regelungen entgegenstehen.
  3. Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Gast, diese AGB gelesen zu haben und bindend zu akzeptieren.
  4. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande. Der Gast handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
  5. Ein Wiederverkauf der Tickets ist untersagt. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dies umfasst insbesondere den Verkauf zu überhöhten Preisen sowie Auktionen.
  6. Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Buchung fällig.
  • 4 Kein Widerrufsrecht
  1. Bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin (z.B. Musical, Theater, Konzert, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen) und damit auch bei Tickets für „DinnerHopping“ besteht kein Widerrufsrecht.
  2. Jede Bestellung von Tickets ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.
  • 5 Leistungsumfang
  1. Ein bezahltes Ticket berechtigt ausschließlich zur einmaligen Teilnahme an „DinnerHopping“ am auf dem Ticket angegebenen Datum mit der gebuchten Anzahl an Personen.
  2. Der Ticketpreis beinhaltet die Fahrt, das Menü sowie das jeweils bei der Buchung gewählte Getränkepaket.
  3. Die Tischzuteilung erfolgt durch die Bus-Crew. Paare und Gruppen werden gemeinsam platziert; je nach Gruppengröße ggf. an nebeneinanderliegenden Tischen.
    Mit einem VIP-Ticket oder bei einer Buchung mit 3 oder 4 Personen wird ein exklusiver Tisch garantiert.
  4. Wird die Veranstaltung am Veranstaltungstag nicht angetreten (No-Show), verfällt das Ticket ohne Anspruch auf Erstattung.
  • 6 Verlegung / Umbuchung / Abbruch / Programmänderungen

6.1 Verlegung oder Absage durch den Veranstalter

  1. Eine terminliche Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Wichtige Gründe sind insbesondere: Witterung, Erkrankung von Künstlern, zu geringe Teilnehmerzahl, Defekt/Unfall des Busses, höhere Gewalt oder vergleichbare Gründe.
  2. Gekaufte Tickets behalten bei einer Verlegung ihre Gültigkeit.
  3. Eine Erstattung bei Verlegung durch den Veranstalter erfolgt nur, wenn dem Gast der Besuch der verlegten Veranstaltung unzumutbar ist. Der Anspruch ist unverzüglich geltend zu machen; eine spätere Rücknahme ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche (z.B. Reise-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
  4. Im Falle eines Abbruchs aus vorgenannten Gründen besteht nur dann Anspruch auf einen Ersatztermin, wenn noch nicht die Hälfte der Tour gefahren wurde.

6.2 Umbuchung durch den Gast / Ticketpolice

  1. Eine Rückgabe der Tickets sowie eine Erstattung/Auszahlung des Ticketpreises sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Stattdessen ist nach Verfügbarkeit eine Umbuchung möglich:
    • Kostenlose Umbuchung bis 4 Wochen vor Tour-Beginn
    • danach bis spätestens 24 Stunden vor Tour-Beginn gegen eine Umbuchungsgebühr von 30 € je Ticket/Person
    • ab 24 Stunden vor Tour-Beginn ist eine Umbuchung ausgeschlossen (auch gegen Gebühr).
  3. Sofern bei der Buchung eine Ticketpolice abgeschlossen wurde (Preis: +3% des Ticketpreises), ist eine Umbuchung nach Verfügbarkeit bis spätestens 24 Stunden vor Tour-Beginn kostenlos möglich. Eine Erstattung/Auszahlung ist auch bei Ticketpolice ausgeschlossen; die Ticketpolice ermöglicht ausschließlich eine Umbuchung.
  4. Package-Leistungen in Verbindung mit Hotels, Truckterminen, Thermenbesuchen o.ä. sind von der Umbuchung ausgeschlossen und können – auch mit Ticketpolice – nicht umgebucht werden.
  5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ist ausreichend, sofern eindeutig zuordenbar).

6.3 Mindestteilnehmerzahl

  1. Termine für DinnerHopping finden ab 12 Teilnehmern statt.
  2. Termine, die nicht ausreichend gebucht sind, können bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter abgesagt werden. Für den abgesagten Termin stellt der Veranstalter unverzüglich einen Ersatztermin zur Verfügung.

6.4 Programmänderungen

Programmänderungen, der Austausch von Künstlern/Protagonisten sowie Änderungen bei den angebotenen Speisen bleiben vorbehalten. Eintrittspreisminderungen können daraus nicht abgeleitet werden.

6.5 Teilnahme / Einlass / Beginn

  1. Tickets verfallen mit Beginn der Veranstaltung; danach besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
  2. Der Bus steht 15 Minuten vor Beginn zum Einsteigen bereit. Der Gast ist verpflichtet, sich vor Beginn bei der Bus-Crew zu melden.
  3. Der Veranstaltungsbeginn kann sich um bis zu 30 Minuten verzögern.
  • 7 Haftung
  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • 8 Gutschein
  1. Alternativ zum Ticket können Gutscheine im Buchungssystem des Veranstalters gekauft und zu einem späteren Zeitpunkt für die Buchung eines Termins eingelöst werden.
  2. Gutscheine sind drei Jahre gültig und können jederzeit kostenlos verlängert werden.
  3. Gutscheine sind Wertgutscheine und können für jedes Erlebnis des Veranstalters eingelöst werden.
  4. Die Buchung eines Termins kann online über die Homepage erfolgen.
  5. Für ein Erlebnis können mehrere Gutscheine nacheinander verrechnet werden.
  6. Ist der Gutscheinwert geringer als der Ticketpreis, ist die Differenz bei Buchung zu zahlen.
  7. Ist der Gutscheinwert höher als der Ticketpreis, bleibt ein Restguthaben bestehen. Eine Auszahlung des Restguthabens ist ausgeschlossen; es kann für eine spätere Buchung verwendet werden.
  • 9 Einlösen von Fremdgutscheinen
  1. Termine finden sich auf der Homepage des Veranstalters.
  2. Die Buchung eines Termins kann bei Fremdgutscheinen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  3. Gebuchte Termine werden bei der Buchung direkt mit dem Gutscheinanbieter verrechnet und können nicht mehr vom Anbieter zurückerstattet werden. Für Umbuchungen gelten die Regelungen gemäß § 6.2.
  • 10 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

Der Gast willigt unter ausdrücklichem Verzicht auf einen Vergütungsanspruch ein, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellen sowie vervielfältigen, senden oder senden lassen und in audiovisuellen Medien nutzen darf. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

  • 11 Datenschutz
  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
  2. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) werden in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.
  3. Soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich, dürfen Daten an Dritte weitergegeben werden (z.B. Dienstleister).
  4. Weitere Details sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
  • 12 Hausrecht / Hausordnung
  1. Die Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  2. Das Mitbringen von Haustieren und gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  3. Junggesellenabschieden oder ähnlichen Gruppierungen kann ohne vorherige Absprache die Teilnahme verweigert werden. In diesem Fall verlieren die Tickets ihre Gültigkeit; eine Erstattung ist ausgeschlossen.
  4. Personen, die sich unangemessen verhalten, die Veranstaltung stören oder andere belästigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  • 13 Gruppenevents / Privatevents / Firmenevents

13.1 Angebotsgrundlage / Vertragsschluss

  1. Gruppenevents werden auf Basis eines individuellen Angebots des Veranstalters durchgeführt.
  2. Das Angebot enthält insbesondere den Veranstaltungstermin, Start-/Endpunkt, voraussichtliche Dauer, Teilnehmerzahl, enthaltene Leistungen sowie ggf. Zusatzleistungen (z.B. Liveact, Getränkepakete).
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) oder über den Bestätigungslink bestätigt.
  4. Im Anschluss bekommt er eine Anzahlungsrechnung die sofort zu zahlen ist.

13.2 Abrechnung / tatsächlicher Leistungsumfang

  1. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl, der tatsächlichen Dauer, den zusätzlich konsumierten und nicht im Getränkepaket enthaltenen Getränken sowie ggf. zusätzlich gebuchten oder in Anspruch genommenen Leistungen, die erst am Event besprochen und gebucht wurden und die im Angebot nicht aufgeführt sind (z.B. Liveact, anderer Start- bzw. Endpunkt, zusätzliche Leistungen).
  2. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen/Bestätigungen des Veranstalters am Veranstaltungstag.

13.3 Zahlungsbedingungen

  1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 50% des Angebotsbetrags fällig.
  2. Der Restbetrag wird nach Durchführung der Veranstaltung auf Basis der tatsächlichen Leistungen in Rechnung gestellt.
  3. Die Restrechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

13.4 Stornierung von Gruppenevents

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf den Angebotspreis:

  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin: kostenfrei
  • danach bis 2 Tage vor Veranstaltungstermin: 50%
  • ab 2 Tagen vor Veranstaltungstermin: 100%

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13.5 Terminänderung / Umbuchung bei Gruppenevents

  1. Terminänderungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
  2. Es gelten folgende Umbuchungspauschalen bezogen auf den Angebotspreis:
    • bis 2 Wochen vor Termin: kostenfrei
    • danach bis 2 Tage vor Termin: 25%
    • ab 2 Tagen vor Termin: ausgeschlossen
  • 14 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

  • 15 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
  4. Erfüllungsort ist Erding.